Gesetze / Grundstoffüberwachungsgesetz
GÜG§ 3 Verbote
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- BGH, 30.04.2015 – 1 StR 388/13Unerlaubtes Handeltreiben mit einem Grundstoff für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln: Pseudoephedrin als Grundstoff nach GÜG
- BGH, 30.04.2015 – 1 StR 99/14Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittelgrundstoffen: Pseudoephedrin als Grundstoff zur Herstellung von Betäubungsmitteln
- BGH, 30.04.2015 – 1 StR 426/13Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit einem zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln geeigneten Grundstoff: Extrahierung des Wirkstoffs Pseudoephedrin aus Arzneimitteln
- BGH, 05.12.2013 – 1 StR 388/13Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von BetäubungsmittelnZitiert von 2
- EuGH, 05.02.2015 – C-627/13,C-2/14Zitiert von 10
- BGH, 22.10.2013 – 3 StR 124/13Vorlage an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von BetäubungsmittelnZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Wiesbaden, 23.01.2024 – 3 KLs 3354 Js 38532/22
- BGH, 05.12.2019 – 4 StR 301/19Unerlaubte Ausfuhr von Grundstoffen zur Betäubungsmittelherstellung: Verbringung von Grundstoffen aus dem Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem nicht zu diesem Zollgebiet gehörenden Teil der Bundesrepublik Deutschland; strafschärfende Berücksichtigung ausländischer VorstrafenZitiert von 8
- LG Bochum, 17.12.2018 – 9 KLs 5/18
15 Entscheidungen zu § 3 GÜG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 GÜG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Es ist verboten, einen Grundstoff, der zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden soll, zu besitzen, herzustellen, mit ihm Handel zu treiben, ihn, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, durch den oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu befördern, zu veräußern, abzugeben oder in sonstiger Weise einem anderen die Möglichkeit zu eröffnen, die tatsächliche Verfügung über ihn zu erlangen, zu erwerben oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen.